Übersicht zum Altersvorsorgedepot
Die Hard Facts

Mit dem Altersvorsorgedepot plant die Bundesregierung eine grundlegende Reform der privaten Altersvorsorge in Deutschland. Ziel ist es, die bisherige Riester-Rente durch ein moderneres, transparenteres und renditestärkeres System zu ersetzen. Daher wird es auch gerne als Riester 2.0 bezeichnet. Erstmals soll die staatliche Förderung systematisch mit kapitalmarktorientierten Anlagen wie ETFs kombiniert werden und neue Möglichkeiten eröffnen.
Derzeit handelt es sich beim Altersvorsorgedepot noch um ein Gesetzgebungsvorhaben. Nach aktuellem Stand ist die Einführung zum 1. Januar 2027 vorgesehen. Dennoch ist es sinnvoll, sich bereits frühzeitig mit dem Konzept auseinanderzusetzen, da das Altersvorsorgedepot künftig eine zentrale Rolle bei der privaten Altersvorsorge einnehmen dürfte.
- Geplante Einführung: 1. Januar 2027
- Aktuell noch kein geltendes Gesetz
- Staatliche Förderung auch für ETF-basierte Anlagen
- Maximale jährliche Einzahlung: 1.800 Euro
- Förderung über Zulagen und steuerliche Vorteile
- Auszahlung im Ruhestand als Auszahlplan oder lebenslange Rente
Hintergrund der Reform der privaten Altersvorsorge
Die Riester-Rente gilt seit Jahren als reformbedürftig. Hohe Kosten, eine komplexe Förderlogik, viel zu hohe Gebühren der Anbieter und häufig geringe Renditen haben dazu geführt, dass viele Verträge für Sparerinnen und Sparer wenig attraktiv sind. Oftmals wurde die komplette staatliche Förderung durch die Gebührenstruktur vollständig aufgezehrt! Gleichzeitig wächst die Versorgungslücke im Alter, da die gesetzliche Rente für viele Menschen allein nicht mehr ausreicht und die Konsequenz ist Altersarmut.
Das Altersvorsorgedepot soll diese Schwächen adressieren. Es setzt stärker auf kosteneffiziente Kapitalmarktanlagen, vereinfacht die Förderung und schafft mehr Transparenz sowie Flexibilität bei der Geldanlage.
– Ein dringend benötigter Neuanfang in der staatlichen Altersvorsorge!
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge, bei der Vermögen für den Ruhestand in einem speziell regulierten Depot aufgebaut wird. Dieses Depot ist zweckgebunden und unterliegt gesetzlichen Vorgaben, wird im Gegenzug jedoch finanziell vom Staat unterstützt.
Wie bei anderen Vorsorgemodellen unterscheidet man zwischen einer Ansparphase, in der Einzahlungen geleistet und investiert werden, sowie einer Auszahlphase, in der im Ruhestand regelmäßige Leistungen erfolgen.
Gesetzlicher Stand und geplanter Start
Das Altersvorsorgedepot ist derzeit noch kein geltendes Recht, sondern Bestandteil eines umfassenden Reformvorhabens der Bundesregierung zur Neuausrichtung der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge. Am 17. Dezember 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen. Die entsprechende Pressemitteilung ist auf der Website des
Bundesministeriums der Finanzen abrufbar.
Der vollständige Gesetzentwurf, in dem das Altersvorsorgedepot als neue förderfähige Vorsorgeform definiert wird, ist ebenfalls öffentlich zugänglich und kann direkt über das
Bundesfinanzministerium eingesehen werden. Dieser Entwurf bildet die Grundlage für das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren im Jahr 2026.
Nach derzeitigem Planungsstand soll das Gesetz im Laufe des Jahres 2026 verabschiedet werden. Anbieter könnten Altersvorsorgedepots dann ab dem 1. Januar 2027 anbieten. Welche Banken, Broker und Versicherungen entsprechende Produkte anbieten und wie sich diese in Bezug auf Kosten, Anlagekonzepte und Flexibilität unterscheiden, wird ausführlich auf der Unterseite Altersvorsorgedepot-Vergleich dargestellt. Dort finden Sie eine strukturierte Übersicht der Anbieter sowie hilfreiche Informationen zur Auswahl eines passenden Altersvorsorgedepots.
Wir halten Sie in unserem Blog immer auf dem Laufenden, da sich einzelne gesetzliche Details bis zur finalen Verabschiedung noch ändern können um Ihnen eine verlässliche Entscheidungsgrundlage zu bieten.
Anbieter von Altersvorsorgedepots
Altersvorsorgedepots sollen von unterschiedlichen Finanzinstituten angeboten werden können. Dazu zählen Banken, Fondsgesellschaften, Depotanbieter, Neobroker sowie Versicherungsunternehmen. Eine hohe Konkurrenz führt zu Wettbewerb unter den Anbietern und niedrigen Kosten. Insbesondere die Neobroker möchten mit niedrigen Gebühren, einfacher Bedienbarkeit und einer breiten Auswahl an börsengehandelten Indexfonds, sogenannte ETFs pubkten. Je nach Anbieter können sich Kostenstruktur, Produktausgestaltung und Flexibilität deutlich unterscheiden. Daher empfehlen wir den Vergleich der Anbieter, denn eine niedrige Kostenstruktur im Gegensatz zu vielen Rieser-Produkten wird der Gamechanger sein.
Zulässige Anlageformen im Altersvorsorgedepot
Im Altersvorsorgedepot sollen überwiegend Fonds und ETFs eingesetzt werden. Zulässig sind Produkte mit moderatem bis mittlerem Risiko, gemessen am europaweit einheitlichen Risikoindikator (SRRI). Einzelaktien, Kryptowährungen und hochspekulative Anlageformen sind nicht vorgesehen.
Besonders breit gestreute Aktien-ETFs auf globale Indizes gelten als geeignete Anlageform für den langfristigen Vermögensaufbau im Rahmen der privaten Altersvorsorge. Dies ermöglichen solide Marktrenditen bei breiter Streuung. Damit können sich die neuen Produkten von strikten Garantieprodukten mit niedrigen Zinsen absetzen.
Produktarten und Kosten im Altersvorsorgedepot
Für das Altersvorsorgedepot sind unterschiedliche Produktvarianten vorgesehen. Neben frei gestaltbaren Depots, bei denen Sie selbst Fonds oder ETFs auswählen, ist jeder Anbieter verpflichtet, ein sogenanntes Standardprodukt anzubieten. Dieses richtet sich insbesondere an Personen mit geringer Anlageerfahrung und enthält eine vorgegebene Kombination aus einem sicherheitsorientierten und einem chancenorientierten Fonds.
Für dieses Standardprodukt sieht der Gesetzentwurf eine gesetzliche Kostendeckelung vor. Die laufenden Effektivkosten dürfen maximal 1,5 Prozent pro Jahr betragen. Ziel dieser Regelung ist es, sicherzustellen, dass die staatliche Förderung nicht durch überhöhte Gebühren geschmälert wird.

Staatliche Förderung des Altersvorsorgedepots
Ein zentrales Element des Altersvorsorgedepots ist die direkte staatliche Förderung in Form von Zulagen, die zusätzlich zu Ihren eigenen Einzahlungen in das Depot fließen. Diese Zulagen erhöhen unmittelbar das angesparte Kapital und wirken dadurch langfristig renditesteigernd. Die Höhe der Förderung hängt von Ihrer jährlichen Einzahlung sowie von Ihrer persönlichen Situation, insbesondere von der Anzahl Ihrer Kinder, ab.
Grundzulage
Die Grundzulage wird allen förderberechtigten Personen gewährt, unabhängig vom Einkommen. Sie ist gestaffelt und orientiert sich an der Höhe Ihrer jährlichen Einzahlung in das Altersvorsorgedepot:
- Für Einzahlungen bis 1.200 Euro pro Jahr erhalten Sie eine Förderung von 30 Cent je eingezahltem Euro.
Daraus ergibt sich eine maximale Zulage von 360 Euro jährlich. - Für den Teil der Einzahlung zwischen 1.201 Euro und 1.800 Euro beträgt die Förderung 20 Cent je eingezahltem Euro.
Das entspricht maximal 120 Euro zusätzlich.
Die maximale Grundzulage pro Jahr liegt somit bei 480 Euro, sofern Sie den gesetzlichen Höchstbetrag von 1.800 Euro jährlich in Ihr Altersvorsorgedepot einzahlen.
Der Mindestbeitrag beträgt 120 Euro pro Jahr, also zehn Euro monatlich. Die Grundzulage in den Riesterverträgen beträgt im Vergleich dazu nur 175 Euro.
Kinderzulage
Zusätzlich zur Grundzulage erhalten Eltern eine Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind, das dem Altersvorsorgedepot zugeordnet ist. Diese Förderung soll insbesondere Familien beim Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge unterstützen.
Die Kinderzulage beträgt:
- 25 Cent je eingezahltem Euro,
- maximal jedoch 300 Euro pro Kind und Jahr.
Die Kinderzulage wird unabhängig von der Grundzulage gewährt und kann diese deutlich ergänzen. Gerade bei niedrigen oder mittleren Einzahlungen führt sie zu sehr hohen Förderquoten und unterstützt gezielt Familien bei der Altersvorsorge.
Berufseinsteigerbonus
Um einen frühen Einstieg in die private Altersvorsorge zu fördern, ist für junge Menschen ein zusätzlicher Anreiz vorgesehen:
Wer vor dem 25. Geburtstag erstmals ein Altersvorsorgedepot eröffnet, erhält eine einmalige Startzulage in Höhe von 200 Euro, die direkt dem Depot gutgeschrieben wird.
Wirkung der Zulagen auf das angesparte Kapital
Die staatlichen Zulagen fließen vollständig in das Altersvorsorgedepot und werden dort gemeinsam mit Ihren eigenen Einzahlungen investiert. Dadurch profitieren sie über die gesamte Laufzeit von der Kapitalmarktentwicklung und vom Zinseszinseffekt. Besonders bei langen Laufzeiten kann dies zu einem erheblichen Mehrwert gegenüber einer ungeförderten Geldanlage führen.
Welche Anbieter die Zulagen besonders effizient umsetzen, wie hoch die effektiven Förderquoten ausfallen und wie sich unterschiedliche Einzahlungshöhen langfristig auswirken, erfahren Sie im Altersvorsorgedepot-Vergleich. Dort finden Sie detaillierte Informationen zu den verfügbaren Produkten und deren konkreter Ausgestaltung.
Steuerliche Fragen
Das Altersvorsorgedepot wird steuerlich in allen Phasen der Vorsorge besonders behandelt.
- Steuerliche Förderung der Einzahlungen
- Einzahlungen in das Altersvorsorgedepot können im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge steuerlich geltend gemacht werden. Im Rahmen des Sonderausgabenabzugs können künftig maximal 1.800 Euro zuzüglich Zulagenanspruch geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug ist damit künftig stets höher als bisher, als Single ohne Kinder beispielsweise künftig 2.280 Euro (= 1.800 Euro + 480 Euro Grundzulage).
- Steuerfreiheit innerhalb des Produkts
- Während der Ansparphase fallen im Altersvorsorgedepot keine Steuern auf Kapitalerträge an. Gewinne, Umschichtungen, Rebalancing sowie die Vorabpauschale bleiben steuerfrei, solange das Kapital im Altersvorsorgedepot verbleibt.
- Besteuerung in der Auszahlungsphase
- Die Auszahlungen im Ruhestand unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Sowohl monatliche Rentenzahlungen als auch Einmalentnahmen werden als Einkommen versteuert und mit dem dann geltenden persönlichen Steuersatz angesetzt.
Übertragung bestehender Riester-Verträge
Bestehende Riester-Verträge sollen auf Antrag in das neue Altersvorsorgedepot übertragen werden können. Der Wechsel ist freiwillig und nach einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren kostenfrei möglich. Ob eine Übertragung sinnvoll ist, hängt unter anderem von der bisherigen Kostenstruktur, der erhaltenen Förderung und Ihrer persönlichen Lebenssituation ab.
Auszahlungsphase
Der Übergang in die Auszahlphase ist frühestens ab dem 65. Lebensjahr vorgesehen. Die Auszahlungsphase soll flexibilisiert werden. Wer aus eigenen Mitteln vorsorgt, kann künftig in größerem Umfang selbst über die Auszahlungsphase entscheiden. Zu Beginn der Auszahlungsphase können Sie zwischen zwei Möglichkeiten wählen:
- ein befristeter Auszahlungsplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft. Ein längerer Auszahlungsplan ist möglich. Noch nicht ausgezahltes Vermögen ist in diesen Fällen vererbbar. Mit Ablauf des Auszahlungsplans ist das Vermögen verzehrt, es erfolgen keine weiteren Auszahlungen mehr.
- eine lebenslange Leibrente, also eine bestimmte monatliche Rentenzahlung bis zum Lebensende;
Fazit
Das Altersvorsorgedepot hat das Potenzial, die private Altersvorsorge in Deutschland nachhaltig zu verbessern. Es verbindet staatliche Förderung mit moderner, kapitalmarktorientierter Geldanlage und eröffnet langfristig bessere Renditechancen als viele klassische Riester-Produkte. Auch wenn sich das Vorhaben derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren befindet, dürfte das Altersvorsorgedepot ab 2027 eine zentrale Säule der privaten Altersvorsorge darstellen. Hier erhalten Sie alle aktuellen Informationen und unabhängige Anbietervergleiche von kostengünstigen Anbietern.
